Saerbecker Grüne verzichten auf eigene Bürgermeister-Kandidatur
Zweimal sind die Grünen in Saerbeck mit einem eigenen Bürgermeisterkandidaten zur Kommunalwahl angetreten, um eine demokratische Wahlalternative anzubieten.
Im Jahr 2004 konnte der grüne Bürgermeisterkandidat Dr. Manfred Semrau einen Stimmenanteil von ca. 20 % erlangen.
Bei dieser Kommunalwahl werden Bündnis 90/ Die Grünen keinen eigenen Kandidaten für das Bürgermeisteramt stellen.
Nach Ansicht der Grünen setzt Bürgermeister Wilfried Roos in Saerbeck zur Zeit mit dem umfassenden Konzept zur energetischen Selbstversorgung und zum Klimaschutz langjährige „grüne“ Zielvorstellungen um. Der Bürgermeister hat die Notwendigkeit, die Chancen und Möglichkeiten zu einem konsequenten Umbau der Energieversorgung erkannt und vertritt damit eine zentrale Position der Grünen.
Die Saerbecker Grünen unterstützen daher die Kandidatur von Wilfried Roos als zukünftiger Bürgermeister.
Sie sehen in ihm auf Grund seiner langjährigen Verwaltungserfahrung und Qualifikation einen geeigneten Bürgermeister, um das Modell Klimakommune und Energiepark voranzubringen und auch zu einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg werden zu lassen.
Die Grünen werden Wilfried Roos bei der Realisierung der geplanten Projekte und Leitziele des Energiekonzeptes unterstützen, dabei aber auch auf die Umsetzung des „ Kleingedruckten“ im Klimakonzept achten. Unterschiedliche Positionen werden sich voraussichtlich in den Bereichen Siedlungspolitik und Dorfentwicklung ergeben,
in denen die Grünen den weitern Verbrauch von Flächen stärker begrenzen möchten.
Bei der parteiinternen Diskussion um einen eigenen grünen Bürgermeister-kandidaten ging es um basisdemokratische Grundsätze. Entscheidend war dabei auch die Frage, ob bei Einzelbewerbungen eine eindeutige Ablehnung eines Kandidaten möglich ist. Nach Rücksprache mit dem Wahlamt enthalten die Stimmzettel für Einzelbewerber ein „Nein“ – Feld um eine Ablehnung auszudrücken.
Ein Einzelbewerber ist nach § 46 des Kommunalwahlgesetzes dann gewählt, wenn „ sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat und dabei mindestens 25 % der Wahlberechtigten für ihn gestimmt haben „.
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