Und wieder dürfen die Sägen sägen ! Der Rat genehmigte in seiner letzten Sitzung den Antrag zur Fällung einer bestandsgeschützten Eiche an der Marienstraße.
Die Grundstücksbesitzer wollen den 100-jährigen, ortsprägenden Baum fällen, um eine Unterstellmöglichkeit für ihr Wohnmobil zu errichten.
Wie passt ein derartiger Beschluss der CDU- und UWG Mehrheit zum Anspruch von Klima- und Nachhaltigkeitspreisen ? Geht nachhaltiges Denken im Saerbecker Rat nicht über die Renditen im Bioenergiepark hinaus ?
Das Baurecht sieht – wie in diesem Fall- den Schutz von besonders hochwertigem Baumbestand vor. Wenn der Rat hier Einzelinteressen vor nachhaltiges Baurecht setzt, ist das keine Entscheidung im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens. Es ist leider wieder ein Beispiel dafür, wie wenig der ökologische und städtebauliche Wert des alten Baumbestandes im Ort von der Ratsmehrheit und der Verwaltung geschätzt wird. Das zeigt sich z.B. auch in den minimalen Anforderungen an Ausgleichspflanzungen. Mit diesem Präzedenzfall werden auch andere Baumbesitzer ermutigt, geschützte Bäume auf ihrem Grundstück aus privaten Interessen zu entfernen. Der Rat sieht es ja „locker“.
Für die Saerbecker Bürger, die sich im Rahmen des Entwicklungskonzeptes der Gemeinde (IKEK) für mehr Grün, Klima- und Artenschutz im Ortskern engagiert haben, ist dieser Beschluss eine Enttäuschung und keine Motivation an den Projekten weiterzuarbeiten.
Kritik gilt aber nicht nur einer Fehlentscheidung im Gemeinderat sondern auch den Antragstellern. Wer ein derartiges prägendes Anwesen im Ortskern erwirbt und besitzt, übernimmt damit auch eine besondere Verantwortung . Das Grundgesetz sichert in Artikel 14 nicht nur das Eigentum, sondern verpflichtet auch zum Gebrauch im Sinne der Allgemeinheit: Eigentum verpflichtet .