Folgenden Antrag haben wir im Zuge der Beratungen zum Haushalt in den Gemeinderat eingebracht:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister ,
sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses und des Rates ,
das Land NRW hat im Oktober 2020 im Rahmen der Coronahilfe das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ aufgelegt. Hierdurch können Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen erhalten.
Anträge zum Förderprogramm können bis Ende 2021 gestellt werden. Fördermittel können für Maßnahmen der Kommunen, Schulen und über die Kommune auch an private Immobilienbesitzer und Betriebe gewährt werden. Die Förderungen liegen je nach Projekt zwischen 20000 und 300000 Euro und gehen bis zu einer 100-prozentigen Auszahlung der Investitionskosten.
Die Umwelt-und Landwirtschaftsministerin des Landes Frau Ursula Heinen-Esser begründet das Programm u.a. mit folgenden Worten: „Die Sommer 2018 und 2019 haben beispielhaft gezeigt, dass auch hierzulande mit extremer Hitze und Wassermangel zu rechnen ist. Durch den fortschreitenden Klimawandel können derartige Episoden künftig zum Normalfall werden. Auf die zu erwartenden Folgen müssen wir uns bereits heute nachhaltig vorbereiten….
Den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden kommt bei der Anpassung an den Klimawandel eine besondere Verantwortung zu. Als Planungsträger weisen sie Wohnbau-, Gewerbe-, Verkehrs- und Grünflächen aus und haben entscheidenden Einfluss sowohl auf die Bodenversiegelung als auch auf die Bepflanzung der Flächen, Dächer- und Fassaden. Mit geeigneten Maßnahmen und einer übergreifenden Strategie können sie die eigene Resilienz gegenüber extremen Wetterbedingungen stärken……
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Begrünung von Flächen, Dächern und Fassaden und zur Kühlung urbaner Wärmeinseln durch Verdunstung.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht in dem Programm eine besondere Chance, Ziele und Projekte des Integrierten Klimaschutz-und Klimaanpassungskonzeptes (IKKK) und des Integrierten Kommunalen-Entwicklungs-Konzeptes (IKEK) umzusetzen.
Wir stellen daher folgende Anträge:
- In älteren Baugebieten gibt es noch zahlreiche Straßen ohne straßenbegleitende Bäume (z.B. Eschgarten, Bachstraße, Heckenweg, Herbermannstraße usw.). Die Verwaltung möge Fördermittel für die Schaffung von Baumstandorten in Wohnstraßen beantragen, um dort das örtliche Mikroklima zu verbessern. In einem ersten Schritt schlagen wir hier Pflanzungen in den Straßen Eschgarten und Bachstraße vor.
- Im Förderbaustein 3.2. „Coole“ Schulhöfe können schattenbildende Maßnahmen im Umfeld der Schulen einschließlich der Bushaltestellen und Sporthallen finanziert werden. Wir beantragen hier die Prüfung von möglichen Maßnahmen (Bäume, Entsiegelung, Schattendächer, Begrünungen, Fassadenbegrünung usw.).
- Wir beantragen die Prüfung möglicher zusätzlicher Baumstandorte im öffentlichen Raum Kirmesplatz, MGH-Vorplatz, Kirchplatz. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur Finanzierung beweglicher Baume und Pflanzen. (siehe 100000 Förderung für mobile Begrünung des Rathausplatzes in Emsdetten). Die Verwaltung möge beauftragt werden, die Fördermöglichkeiten von Dach- und Fassadenbegrünungen im privaten Gebäudebestand den Bürgerinnen und Bürgern über die Presse und die Homepage der Gemeinde zu öffentlichkeitswirksam vermitteln.
- Um die Fördermöglichkeiten des Sonderprogramms maximal ausschöpfen zu können, beantragen wir im Haushalt 2021 einen maximalen Eigenanteil der Gemeinde von 30000 Euro einzustellen, falls die mögliche 100-prozentige Förderung der Projekte nicht möglich ist.